In meine Behandlung kommen Menschen mit psychischen, psychosomatischen, psychiatrischen oder auch reinen körperlichen Beschwerden, bei denen somatisch ausgerichtete Kolleg:innen nicht weiter wissen oder sich nicht zuständig fühlen.
Ebenso führen Stress- oder Traumasymptome neben funktionellen Beschwerden, wie z.B. im Herz-Kreislauf-, Magen-Darm-, im Harnwege-Genital-Bereich oder mit den Atmungsorganen, Menschen in meine Behandlung, wie auch häufig Menschen mit Schlafstörungen, Angespanntheit, schlechter Entspannungsfähigkeit, Kopf- und Rückenschmerzen, hormonellen Störungen oder anderen chronischen bzw. häufig wiederkehrenden Beschwerden oder Schmerzen.
Das bedeutet, Menschen können psychische und/oder kombiniert psychosomatische Beschwerden wie z.B. Belastungserleben, depressive und manische Symptome, Ängste, Panikreaktionen, Zwänge oder andere Verhaltensstörungen haben.
An weiteren häufigen Beschwerden kommen Menschen mit Energiemangel, Erschöpfungssymptome wie auch Fatigue, Burn-out, Wechseljahrbeschwerden (Frauen wie auch Männer) oder auch Patienten mit postinfektiöse Zustände wie z.B. beim Post-Covid-Syndrom oder nach einer EBV-Infektion zu mir in die Behandlung.
Oft haben Menschen zusätzlich zu oben genannten Beschwerden eine Missbrauchs- oder Abhängigkeitsproblematik im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Essen. Hierbei untersuche ich, ob ein Entzug bzw. eine Entwöhnung im ambulanten Rahmen möglich ist und führe diese Behandlung dann durch. Hierbei kann, wenn indiziert, eine Ketamin assistierte Psychotherapie hilfreich sein.
Eine moderne psychosomatische Medizin beantwortet Fragen nach einem gesunden Altern vor allem mit Blick auf Ihre Funktion der Mitochondrien und Mikronährstoffversorgung - Mitochondrien sind die Energiekraftwerke in unseren Zellen.
Ich behandle jeden Menschen ab dem 16. Lebensjahr. Im Familienkontext können auch jüngere Kinder in die Behandlung kommen.
Durch meine vielfältigen Erfahrungen in der Behandlung von Soldaten und besonderen Einsatzkräften wie in der Polizei und der Feuerwehr, kenne ich mich sehr gut mit diesen besonderen beruflichen, privaten und persönlichen Anforderungen aus.
In der privatärztlichen Tätigkeit bin ich angehalten, meine Behandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen.
Die Behandlungskosten werden i.d.R. von privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Heilfürsorgen übernommen.
Eine sog. Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin besteht ab 01.10.2023. D.h. ab dann können von allen Krankenversicherungen gesetzlich und private die Behandlungskosten bei mir übernommen werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) sind von gesetzlich Versicherten als Selbstzahler:in ggf. über eine Zusatzversicherung zu tragen.